Ein Schwein namens Bruce

Ein Schwein namens Bruce


Weil ein Mann aus Hannover ein Mini-Schwein in seiner Mietwohnung gehalten hat, wollte ihn seine Vermieterin per Räumungsklage aus den vier Wänden schmeißen. Mit diesem Fall setzte sich die Zivilabteilung des Amtsgerichts der niedersächsischen Hauptstadt auseinander. Geendet hat das Verfahren mit einem Vergleich: Der 38-Jährige muss spätestens bis Ende August die Wohnung räumen, weiter muss er 60 Prozent der Verhandlung tragen – die Klägerin zahlt 40 Prozent. Neben dem kleinen Bruce gab es allerdings noch weitere Gründe für die Kündigung: Insgesamt wurden dem Noch-Mieter ganze drei Kündigungen gestellt, der Mann habe zwei Türen beschädigt, einen Teil des Hofes zu seiner Terrasse gemacht und seine Freundin unerlaubt in der Wohnung wohnen lassen.

Tatsächlich sah der Richter keinen Kündigungsgrund in Mini-Schwein Bruce – der Angeklagte habe seiner Aussage nach der Hausverwaltung Bescheid gegeben. Weiter haben andere Bewohner Hunde in derselben Größe und Bruce sei zudem auch zu therapeutischen Zwecken vor Ort (der 38-Jährige sei zu 80 Prozent schwerbehindert).

Newsletter

Kennen Sie schon unseren Panto-Newsletter?
Jetzt anmelden und 5 € Gutschein erhalten.

Zur Newsletter-Anmeldung >

Newsletter